Allgemeine GeschÄftsbedingungen (AGB)
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen vom YogaRaum Schwäbisch Gmünd UG (haftungsbeschränkt) - im weiteren YR - angebotenen Maßnahmen (Seminare, Workshops, Trainings) und Dienstleistungen (Gruppen- und Einzelunterricht) – nachfolgend zusammenfassend als Kurse bezeichnet – nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.
§2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Anmeldung aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung durch uns oder durch Erwerb einer Teilnahmeberechtigung zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme ist erst dann garantiert, wenn das vereinbarte Entgelt vollständig eingegangen ist. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
§3 Tarife zur Teilnahme am regelmäßigen Kursbetrieb
Abos und Mehrfach-Karten berechtigen zur Teilnahme in allen offenen Stunden des regulären Wochenplans, ausgenommen sind alle Arten von Sonderveranstaltungen.
Schnupperkarten sind rabattiert und können von Neukunden beim erstmaligen Besuch zum Kennenlernen in Anspruch genommen werden.
Alle Mehrfach-Karten verfallen nach Ablauf des angegebenen Gültigkeitsdatums oder spätestens 1 Jahr nach Ausstellung, eine Rückerstattung ist nicht möglich. Die Karten sind nur für jeweils eine Person gültig und nicht auf eine weitere Person übertragbar.
§4 Entgelte und Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. Das Entgelt ist bis spätestens 7 Tage nach Anmeldung fällig. Bei Anmeldungseingang von weniger als 7 Tagen vor der Veranstaltung ist der Betrag sofort fällig.
Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 5,- Euro Auslagenersatz verlangen.
§5 Änderung des Kursangebotes oder Öffnungszeiten
Wir behalten uns vor unser Kursangebot/unsere Öffnungszeiten sowie Lehrer/Referenten/Dozenten in zumutbarer Weise zu ändern. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor einzelne Stunden aus dem Plan ersatzlos zu streichen. Ansprüche aus Änderungen im Kursangebot sind ausgeschlossen, die vereinbarten Entgelte bleiben hiervon unberührt. Der YR ist berechtigt, innerhalb eines jeden Jahres aus organisatorischen Gründen sowie für Betriebsferien bis zu 2 Wochen zu schließen. Ansprüche aus Gründen oben genannter Schließung sind ausgeschlossen, die vereinbarten Entgelte bleiben hiervon unberührt.
§6 Abos
Abos haben eine feste Vertragslaufzeit und verlängern sich automatisch. Vertragsumfang, -dauer, -kündigungsfrist von Abos ergeben sich aus dem jeweiligen zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag. Hat der erste Monat ab Unterzeichnung weniger als 4 volle Wochen, so fällt für jede volle Kalenderwoche 1/4 des monatlichen Entgelts an. Die Höhe des fälligen Entgelts richtet sich nach unserer jeweils zum Beginn der Laufzeit gültigen Preisliste. Die regelmäßigen Entgelte für Abos werden im voraus fällig und monatlich per SEPA Lastschrift zum ersten Bankarbeitstag eines jeden Monats eingezogen.
§7a Verhinderung bei Abo und Mehrfachkarten
Die Laufzeit kann bei einem ungeplanten Vorfall, der die Teilnahme unmöglich macht (Schwangerschaft, Unfall, OP, Therapie, Kur, beruflich veranlasster Auslandsaufenthalt, Semesterferien) um die Länge der Maßnahme jedoch max. bis zu 8 Wochen im Jahr (Ausnahme: Semesterferien, Schwangerschaft bis max. 4 Wochen nach Entbindung) verlängert werden. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Verlängerung der Gültigkeit wird nach positiver Prüfung ab dem Tag des Eingangs des Antrags gewährt.
Abos können in den o.g. Fällen ruhen und für die entsprechende Dauer beitragsfrei gestellt werden. Die Laufzeit eines Abos verlängert sich entsprechend.
§7b Verhinderung bei Sonderveranstaltungen
Für die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des relmäßigen Wochenplans gelten - unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests - folgende Regelungen für die Absage durch den Teilnehmer.
Bis 1 Tag vor Beginn einer Veranstaltung kann gegen eine Gebühr von 10€ ein Ersatzteilnehmer gemeldet werden. Erfolgt eine Absage und es wird kein Ersatzteilnehmer benannt, so handelt es sich um eine Stornierung. Bei Stornierungen werden Gebühren fällig: Bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir im Falle einer Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% der Kursgebühr. Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhöht sich die berechnete Bearbeitungsgebühr auf 50%, bis eine Woche davor auf 75%. Danach ist die Kursgebühr nicht mehr erstattungsfähig. Bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Entgelt in voller Höhe fällig.
§8 Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag. Unsere Angebote haben feste Laufzeiten und sind während der Vertragsdauer nur aus wichtigem Grund kündbar. Dies sind insbesondere eine aus gesundheitlichen Gründen nachgewiesene (z. B. durch ärztliches Attest) dauerhafter Verhinderung an der Inanspruchnahme unserer Leistungen oder Wegzug an einen mehr als 25 km entfernten Ort.
§9 Haftung für Schäden
Die Haftung des YR ist auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden ist auf vertragstypische und vorhersehbare Schaden beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
§10 Datenschutz
Sämtliche Teilnehmer erklären sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden. Diese können in ihrer jeweils aktuellen Form im Studio oder auf unserer Website eingesehene werden.
§11 Erfüllungsort
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Schwäbisch Gmünd.
Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der ausschließliche Gerichtsstand Stuttgart.
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